Integrierte Tests

 

Der Gesetzgeber erlegt Eigentürmern oder Betreibern von Gebäuden mit technischen Anlagen besondere Pflichten auf, die diese eigenverantwortlich „nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ zu beachten haben. Wird die notwendige Sorgfalt unterlassen, so können Eigentümer oder Betreiber nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig oder nach § 222 StGB bei fahrlässige Tötung straffällig werden.

Inbetriebnahmen mit Integrierten Tests

Wir simulieren mit den Integrierten Tests mögliche Notfallszenarien wie Brand, Stromausfall oder Gasaustritt, um die korrekten Interaktionen zwischen den verschiedenen Gewerken festzustellen. Die Tests sind ein Instrument in der Inbetriebnahme Phase des Gebäudes: der letzte entscheidende Check, um die erforderliche Zuverlässigkeit von sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen.

Wiederkehrende Prüfungen mit Integrierten Tests

Wir erstellen Prüfroutinen, um die Funktionalität der sicherheitstechnischen Anlagen regelmäßig testen zu können. Die Betreiber haben damit die Möglichkeit, eine lückenlose Dokumentation aufzubauen, die über die Einzelprüfung der Anlagen hinausgeht: das Zusammenspiel der Einzelanlagen und somit die Verfügbarkeit des Gesamtsystems wird nachgewiesen.